Weg zum Führerausweis (Kat. B)

1. Nothelferkurs

Der erste Schritt auf dem Weg zum Führerschein ist es, einen Nothelferkurs zu absolvieren.

Kein Nothelferkurs erforderlich:

  • Inhaber eines Führerausweises der Kat. A/A35kW, A1

unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls befreit:

  • Fachpersonen aus dem Gesundheitswesen und Medizinalpersonen
  • Armeeangehörige
  • Zivilschutzleistende

» Nothelferkurse in Bern
» Nothelferkurse in Lyss

2. Gesuchsformular

Du kannst das Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises (frühestens zwei Monate vor deinem 17. Geburtstag) unter folgendem Link downloaden und ausdrucken:
» Online-Gesuchsformular

3. Sehtest

Dein Sehttest darf nicht älter als zwei Jahre sein, und muss durch eine anerkannte Optikerin/ einen anerkannten Optiker durchgeführt werden.

» Liste der anerkannten Optiker/innen

Wichtig: Nimm zum Termin die ausgedruckte Seite 3 deines Gesuchformulars und deine Identitätskarte oder deinen Pass im Original mit!

4. Gesuchsformular einreichen

Jetzt kannst du das ausgedruckte Gesuch um Erteilung des Lernfahrausweises einreichen.
Beim erstmaligen Einreichen eines Gesuches musst du die Unterlagen persönlich an folgendem Ort vorbeibringen:

  • beim Strassenverkehrsamt
  • bei der Einwohnerkontrolle deiner Gemeinde

Bitte nimm mit:

  • Identitätskarte oder Pass im Original
  • Niederlassungsausweis (Schweizerinnen und Schweizer) oder Ausländerausweis (ausländische Staatsbürger).
  • Nothelferausweis

5. Theorieprüfung

Um dich gut auf die Theorieprüfung vorzubereiten gibt es diverse Apps. Sobald du dich sicher fühlst kannst du dich online beim Strassenverkehrsamt für die Prüfung anmelden.

» Theorie App von iTheorie
» zur online Anmeldung

6. Fahren

Nach bestandener Theorieprüfung bekommst du gleich vor Ort deinen Lernfahrausweis (LFA). Dieser ist für eine Dauer von 24 Monaten gültig.
Jetz chöi mir zäme loslege!
Ich freu mich riesig darauf, dir nun «learning by doing» das praktische Wissen & Können im Auto zu vermitteln. Melde dich per WhatsApp, Anruf oder eMail um einen Termin zu vereinbaren.

Ab sofort darfst du auch privat fahren, sofern…

  • deine Begleitperson das 23. Altersjahr vollendet hat und seit mindestens drei Jahren den Führerausweis Kat. B - und diesen nicht mehr auf Probe - besitzt.
  • Die Handbremse des Lernfahrzeuges vom Beifahrer oder der Beifahrerin jederzeit betätigt werden kann.

7. VKU

Der VKU (Verkehrskundeunterricht) gilt als Zulassung zur praktischen Fahrprüfung.
Der acht Lektionen dauernde Kurs wirst du in zwei Lernblöcken à 4h - parallel zur Fahrausbildung - absolvieren. Ziel des Kurses ist es, dich für ein rücksichtsvolles und defensives Verhalten im Strassenverkehr zu sensibilisieren.
Hier findest du zwei mögliche Kursanbieter:

» Verkehrskunde in Bern
» Verkehrskunde in Lyss

8. Praktische Fahrprüfung Kat. B

Die praktische Prüfung dauert ca. 45 Minuten. Die Experten prüfen, ob du im Strassenverkehr, sowie beim Manövrieren sicher, rücksichtsvoll & vorschriftsgemäss unterwegs bist.

Nach erfolgreichem Bestehen der Fahrprüfung Kat. B gilt es folgendes zu beachten:

  • Du musst innerhalb der ersten 12 Monate den WAB-Kurs (Weiterausbildungskurs) besuchen. Der eintägige Kurs vereint Theorie und Praxis und trägt zur Steigerung der Fahrsicherheit bei. Er verbessert die Fähigkeit, gefährliche Verkehrssituationen rechtzeitig zu erkennen und richtig zu reagieren.
    » Fahrzentrum Lyss AG (fzl-ag.ch)
    » 2-Phasen-Ausbildung & Neulenker - TCS Schweiz
  • Erst nach Ablauf der 3-jährigen Probezeit wird dir der definitive Führerausweis durch das Strassenverkehrsamt zugestellt.